Unter Qualitätsmanagement versteht man abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität. Unter kontinuierlicher Verbesserung (KVP) wird das Streben nach jeder Art von ständiger Quailtätsverbesserung verstanden. Ein Qualitätszirkel ist eine kleine institutionalisierte Gruppe von ca. fünf bis zwölf Mitarbeitern, die regelmäßig zusammentreffen, um in ihrem Arbeitsbereich auftretende Probleme freiwillig und selbstständig zu bearbeiten (= überwiegend Mitarbeiter der ausführenden Ebene). Unter Prozessorientierung wird eine Grundhaltung verstanden, in der das gesamte Handeln in einer Einrichtung als Kombination von Prozessen bzw. Prozessketten betrachtet wird. Ziel ist die Steigerung von Qualität in der Einrichtung durch eine ständige Verbesserung der Prozesse (KVP). Besonders wichtig ist dabei die Ausrichtung auf die Wünsche und Anforderungen der Kunden (externe Kunden) und aller Mitarbeiter (interne Kunden). Das Prinzip der ständigen Verbesserung wird mit dem sogen. Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA-Zyklus) veranschaulicht, der sowohl Anwendungs- als auch Erklärungsmodell ist. Jeder Vorgang wird dabei als Prozess betrachtet und kann als solcher in vier Teilschritten verbessert werden: Planen - Ausführen - Überprüfen - Verbessern Unter Benchmarking versteht man ein systematisches Verfahren, bei dem unternehmenseigene Prozesse mit den Bestleistungen anderer Organisationen verglichen werden. Unter TQM (= Total Quality Management) versteht man eine auf die Mitwirkung aller ihrer Mitglieder gestützten Managementmethode einer Einrichtung, die Qualität in den Mittelpunkt stellt und durch Zufriedenstellung der Kunden auf langfristigen Geschäftserfolg sowie auf Nutzen für die Mitglieder der Einrichtung und für die Gesellschaft zielt. Zertifizierung ist ein Verfahren, bei dem ein unabhängiger Dritter die Einhaltung bestimmter Standards (z.B. Anforderungen aus der DIN EN ISO 9001) überprüft und ggf. die Zertifizierungsreife für eine Einrichtung ausspricht. Ein Qualitätsmanagement-Beauftragter (QMB) wird von der Leitung benannt. Er hat dafür zu sorgen, dass die für das QM-System erforderlichen Prozesse eingeführt, verwirklicht und aufrecht erhalten werden. Er berichtet der Leitung der Einrichtung über die Leistung des QM-Systems und informiert über eventuelle Notwendigkeiten zur Verbesserung. Weiterhin stellt er die Förderung des Bewußtseins über die Kundenanforderungen in der gesamten Eirnichtung sicher. Er informiert die Mitarbeiter zu Grundlagen des QM-Systems und ist Vermittler zwischen der Leitung und den Mitarbeitern. Die Leitung einer Einrichtung bewertet das eigene QM-System in festgelegten Abständen, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems sicherzustellen. Berücksichtigt wird hierbei die Bewertung von Möglichkeiten für Verbesserungen einschließlich eines Änderungsbedarfs für das QM-System sowie der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele. Eingaben für die Bewertung sind u.a. Ergebnisse von Audits, Rückmeldungen von Kunden, Prozessleistungen, Status von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Managementbewertungen, Empfehlungen für Verbesserungen und Änderungen, die sich auf das QM-System auswirken könnten. Auch Normen müssen sich geänderten Anforderungen anpassen und überarbeitet werden. Im Dezember 2008 ist die neue Ausgabe der DIN EN ISO 9001:2008 erschienen, sie ersetzt die DIN EN ISO 9001:2000. Die Übergangsfrist für die neue Norm wird ein Jahr betragen, ab November 2010 werden bestehende Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2000 ihre Gültigkeit verlieren. Der zielführende Gedankengang bei der Überarbeitung ist nicht mehr nur in der Prozessorientierung zu sehen, sondern ein besonderer Fokus liegt auf der Ergebnisorientierung. Zudem soll die Eigenverantwortung der Unternehmer gestärkt werden und kleine und mittlere Unternehmen sollen von einer Bürokratieentlastung profitieren. Weiterhin kann die neue Norm von internen und externen Parteien, d.h. also auch von Zertifizierungsstellen verwendet werden, um nicht nur die Fähigkeit der Einrichtung zur Erfüllung der Anforderungen der Kunden, sondern besonders auch der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die auf das Produkt / die Dienstleistung anwendbar sind, zu bewerten.
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